Kinder und Jugendliche sollen zu selbstständigen Persönlichkeiten heranwachsen. Manchmal bleiben auf dem Weg dorthin Konflikte oder auch Krisen nicht aus. In schwierigen Situationen können Eltern oder andere sorgeberechtigte Personen auf Hilfen zur Erziehung vertrauen. Sie erhalten intensive Beratungs-, Betreuungs- und Hilfeangebote durch professionelle Fachkräfte.
Dabei haben Eltern ein Recht auf Hilfen zur Erziehung.
Eltern oder andere Personen mit einem Sorgerecht für Kinder und Jugendliche (Großeltern, Pflegeeltern, Vormund) haben ein gesetzlich verankertes Recht auf Hilfen zur Erziehung. Bei Erziehungsproblemen oder wenn das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen gefährdet ist, können Eltern sich an das Jugendamt wenden. Die Mitarbeiter sind verpflichtet zu helfen. Junge Volljährige können auch selbst zum Jugendamt gehen.
Hilfen zur Erziehung sind freiwillig. Niemand ist verpflichtet, Hilfen zur Erziehung in Anspruch zu nehmen.
Einige Maßnahmen des Jugendamtes gehen über die Erziehungshilfen hinaus, etwa wenn Kinder oder Jugendliche in Obhut genommen werden. Solche Maßnahmen werden jedoch laut Gesetz nur dann angewendet, wenn das Wohl von Kindern und Jugendlichen unmittelbar gefährdet ist.
Das Rote Kreuz unterhält eine Vielzahl von erzieherischen Hilfen, wie z. B. Familien- und Erziehungsberatungsstellen, sozialpädagogische Familienhilfe und Einzelbetreuung, soziale Gruppenarbeit, Tagesgruppen, Erziehungsbeistand, Kinder- und Jugendwohnheime und andere betreute Wohnformen.