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3. Änderungsgesetz KiföG MV sieht Entlastung für die Fachkräfte vor

Im Landtag MV wird der Entwurf des 3. Änderungsgesetzes des KiföG MV vorgestellt. Ab September 2023 sollen die ENZ-Auszubildenden des 1. Ausbildungsjahres nicht mehr auf den Personalschlüssel angerechnet werden und ab dem Schuljahr 2024/25 werden auch die Auszubildenden aus dem 2 Schuljahr nicht mehr auf den Erzieherschlüssel angerechnet. Das Land übernimmt dann für diese Auszubildenden die Praktikumsvergütung. Für die frei werdenden Stellenanteile können dann wieder Fachkräfte gewonnen und angestellt werden.

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